Eine Bankrate wurde in der Bundesrepublik Deutschland bis Ende 2001 ermittelt und war identisch mit dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Auf Grund der Euro-Einführung mit Beginn des Jahres 2002 gab die Bundesbank einen Teil ihrer Aufgaben auf, zu diesen gehörte auch der Rediskont von Wechseln, so dass kein Diskontsatz mehr errechnet werden musste. Die Aufgabe der Bankrate als Leitzins übernahm im Januar 2002 der Basiszinssatz nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die Bankrate war maßgeblich für den Betrag, welchen Geschäftsbanken beim Verkauf von Wechseln an die Deutsche Bundesbank als Zinssatz zu zahlen hatten.