Bankrott

Bankrott meinte ursprünglich jede Form einer Insolvenz oder einer Zahlungsunfähigkeit. Das Wort wurde von der italienischen Bezeichnung Banca rotta abgeleitet und bezog sich darauf, dass im Mittelalter der Tisch eines zahlungsunfähigen Kaufmanns zerbrochen wurde. Heute ist die Gleichsetzung von Bankrott mit Insolvenz oder einer Firmenpleite eigentlich nur noch umgangssprachlich, sie wird jedoch gelegentlich in der Presse noch verwendet. Gemäß des offiziellen Sprachgebrauches und der gesetzlichen Bestimmungen bezeichnet ein Bankrott nur noch eine betrügerische Pleite. Ein Betrug und somit ein Bankrott im gesetzlichen Rahmen liegt aber bereits vor, wenn ein Kaufmann nicht rechtzeitig Insolvenz angemeldet hat. Das gilt auch, wenn er irrtümlich annahm, sein Unternehmen noch ohne Insolvenzanmeldung sanieren zu können.

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