Bankregel

Als Bankregel oder “Goldene Bankregel“ werden Aussagen über den Zusammenhang zwischen den bei einer Bank unterhaltenen Einlagen und den von dieser Bank vergebenen Kredite bezeichnet. Die beiden häufigsten Formulierungen der Bankregel bei Bankgeschäften besagen, dass langfristig vergebene Kredite durch langfristig angelegte Kundengelder gedeckt werden müssen und dass die Summe der ausgeliehenen Kredite die Menge der eingeworbenen Spareinlagen nicht überschreiten darf. Die Bankregel wurde auch in gesetzliche Bestimmungen umgesetzt; hinsichtlich der Bewertung vergebener Kredite gilt sie in verschärfter Form, da ergänzend die Bonität des Kreditnehmers und das damit verbundene Ausfallrisiko berücksichtigt werden muss.

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