Bardividende

Die Bardividende bezeichnet die Dividende, welche eine Aktiengesellschaft auszahlt. Diese errechnet sich aus dem von der Hauptversammlung beschlossenen Anteil der Ausschüttung am Gewinn nach Abzug der Körperschaftssteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages. Die Bardividende wird umgangssprachlich üblicherweise als Dividende bezeichnet, während die Bruttodividende ohne Abzug von Steuern angegeben wird. Obschon die Bardividende nach dem Abzug der Körperschaftssteuer berechnet wird, müssen die Empfänger der entsprechenden Zahlungen bei inländischen Aktien sowie als Deviseninländer, sofern der Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist, auf die erhaltenen Dividenden Abgeltungssteuer zahlen. Die Berechnung der Dividendenrendite einer Aktie erfolgt von der Bardividende ausgehend.

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