Bareinlage

Eine Bareinlage unterscheidet sich von der Sacheinlage dadurch, dass der entsprechende Anteil des an einer Kapitalgesellschaft gehaltenen Stammkapitals in Form von Bargeld und nicht in Form von Gegenständen eingezahlt beziehungsweise in die Gesellschaft eingebracht wird. Der Begriff Bargeld wird bei der Bareinlage jedoch erweiterten Bedeutung verwendet und umfasst auch unbare Zahlungsweisen wie eine Überweisung auf das Konto der Gesellschaft, so dass die Bezeichnung einer Geldeinlage zutreffender wäre. Bei der Gründung oder bei einer Kapitalerhöhung sind sowohl Bareinlagen als auch Sacheinlagen möglich, wobei Sachanlagen mit einem realistischen Wert anzurechnen sind; Bareinlagen werden in voller Höhe angerechnet.

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