Bareinzahlung

Eine Bareinzahlung erfolgt entweder direkt beim Gläubiger oder bei einem Kreditinstitut. Im rechtlichen Sinn ist auch die Bezahlung mit Bargeld an der Supermarktkasse eine Bareinzahlung, im üblichen Sprachgebrauch wird sie aber zumeist als Barzahlung bezeichnet. Eine Bareinzahlung bei der Bank kann sowohl auf das eigene Konto als auch zugunsten eines Dritten erfolgen. Falls die Bareinzahlung auf ein eigenes Konto vorgenommen wird, ist die umgehende Verbuchung des Betrages vorgeschrieben. Bareinzahlungen zugunsten Dritter sind nicht bei allen Banken möglich und werden regelmäßig mit hohen Entgelten belastet. Wenn eine Bareinzahlung oder Barüberweisung mehr als 15 000 Euro beträgt, muss die Identität des Einzahlenden auf Grund der Geldwäschegesetze festgehalten werden.

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