Das Bargebot ist ein Begriff aus dem Versteigerungsrecht und bezeichnet den im Mindestgebot eingerechneten Betrag, welcher für die Deckung der Versteigerungskosten bestimmt ist. Das Bargebot gemäß dieser Definition wird auch als Mindestbargebot bezeichnet. In einer zweiten Bedeutung wird als Bargebot auch die Differenz zwischen dem niedrigsten und dem höchsten in einer Versteigerung abgegebenen Gebot bezeichnet. Trotz der Bezeichnung als Bargebot kann der entsprechende Betrag bei amtlichen Versteigerungen üblicherweise nicht mehr als Bargeld hinterlegt werden, sondern muss an die Gerichtskasse überwiesen werden. Bei einer Immobilienversteigerung ist ein seitens der Bundesbank bestätigter Scheck erforderlich.