Barleistungen

Die Barleistung ist in erster Linie ein Begriff aus dem Sozialrecht und bezeichnet die Leistungen, welche den Anspruchsberechtigten als Geld ausgezahlt werden. Für die Bezeichnung als Barleistung ist es nicht erforderlich, dass die Auszahlung tatsächlich als Bargeld erfolgt; die Überweisung der Barleistungen auf ein Konto des Anspruchsberechtigten ist heute die übliche Auszahlungsart. Eine typische Barleistung der gesetzlichen Krankenkasse ist das Krankengeld. Bei der Pflegeversicherung besteht in vielen Fällen ein Wahlrecht zwischen Sachleistungen und der Barleistung. Bei Leistungen an Asylbewerbern wurde in der Vergangenheit über eine teilweise Umstellung von Barleistungen auf ein Gutscheinsystem diskutiert.

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