Barlohn

Der Barlohn bezeichnet den Teil des Lohnes oder Gehaltes, welcher als Geld auszubezahlen ist. Die Bezeichnung Barlohn weist auf die früher übliche Barauszahlung des Arbeitsentgeltes hin, heute wird der Barlohn üblicherweise auf ein Konto des Arbeitnehmers überwiesen. Es besteht die Möglichkeit, einen Teil des Barlohnes in andere Lohnformen umzuwandeln, wodurch oft eine Steuerersparnis entsteht. Die Bezahlung des Arbeitsentgeltes in Form von Einkaufsgutscheinen ist nicht steuerbegünstigt, sie wird im Einzelhandel gelegentlich für die Bezahlung von Überstunden oder Aushilfstätigkeiten verwendet. Der Anspruch auf Vergütung besteht grundsätzlich als Barlohn, jede andere Vergütungsform setzt eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer voraus.

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