Die Barlohnumwandlung meint, dass ein Teil des Arbeitsentgeltes statt in Geldform auf andere Weise ausgezahlt werden. Besonders günstig für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist eine Lohnumwandlung oder auch Entgeltumwandlung im Rahmen der Beitragsleistung zu einer betrieblichen Altersvorsorge. In diesem Fall sind für den umgewandelten Betrag weder Sozialversicherungsbeiträge noch Einkommensteuer zu zahlen. Weitere Möglichkeiten der steuerlich günstigen Barlohnumwandlung sind Zuschüsse zu den Fahrkosten öffentlicher Verkehrsmittel oder die Ausgabe von Tankgutscheinen durch den Arbeitgeber. Die vergünstigte Abgabe eigener Aktien des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer ist ebenfalls möglich. Eine Bargeldumwandlung von Teilen des Arbeitslohnes erfordert eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.