Der Barzahlungsrabatt ist ein Rabatt, welchen beispielsweise Gebrauchtwagen-Händler ihren Kunden bei einer Barzahlung gewähren. Als Barzahlung gilt üblicherweise nicht alleine die Bezahlung mit Bargeld, sondern jede Zahlungsweise, bei welcher der Lieferant den Gegenwert für die verkaufte Ware sofort erhält. Vor der Novellierung des Rabattgesetzes war ein Barzahlungsrabatt in Höhe von maximal drei Prozent als einziger Preisnachlass zulässig. Bis in die 1970er Jahre hinein wurde der Barzahlungsrabatt im Lebensmitteleinzelhandel überwiegend in Form von Rabattmarken ausgegeben. Da die meisten Verbraucher nur volle Rabatthefte eintauschten, führte diese Form des Barzahlungsrabattes zugleich zu einer gewissen Kundenbindung.