Der Basisansatz wurde auf der IRBA des Jahres 2007 eingeführt und ist auch als Bestandteil von Basel II bekannt. Mittels des Basisansatzes haben Kreditinstitute die Möglichkeit, ihre Kreditrisiken in einem eigenen Rating-Verfahren zu messen und nach ihren Ergebnissen die erforderliche und vom Risiko abhängige Eigenkapitalhinterlegung der vergebenen Darlehen vorzunehmen. In Deutschland tätige Kreditinstitute dürfen den Basisansatz erst verwenden, nachdem sie eine entsprechende Genehmigung durch die BaFin erhalten hatten; diese prüft vor der Erteilung der Erlaubnis, ob das Rating-Verfahren der jeweiligen Bank den Ansprüchen entspricht. Neben der Möglichkeit der Kreditrisiko-Beurteilung durch den Basisansatz besteht auch das Recht zur Verwendung des umfangreicheren fortgeschrittenen Ansatzes.