Basisvorsorge

In der Rentenversicherung gilt die Basisvorsorge als erste und grundlegende Säule. Diese erfolgt üblicherweise durch die gesetzliche Rentenversicherung, für Angehörige einiger Berufe jedoch durch berufsständische Versorgungswerke sowie für Landwirte durch die landwirtschaftliche Versorgungskasse. In einer zweiten Bedeutung bezieht sich der Begriff der Basisvorsorge auf die Basisrente, welche umgangssprachlich zumeist als Rürup-Rente bezeichnet wird. Diese Form der Rente ist eigentlich Bestandteil der dritten und privaten Säule der Rentenversicherung, bei Selbstständigen und Freiberuflern in Berufen ohne Zugang zu einem berufsständischen Versorgungswerk ersetzt sie jedoch auch die Basisvorsorge der ersten Säule. Die Basisvorsorge der ersten Säule der Altersvorsorge wird durch eine zweite Säule (betriebliche Altersvorsorge) und eine private dritte Säule ergänzt.

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