BAT Bundes-Angestelltentarif

Der BAT Bundes-Angestelltentarif war ein Tarifmodell, welches trotz seines Namens neben der Vergütung der Angestellten von Bundesbehörden auch die Arbeitszeiten, Vergütungen und tariflichen Nebenvereinbarungen der Angestellten im Dienst der einzelnen Bundesländer und der Kommunen regelte. Der BAT galt seit Anfang April 1961 und wurde weitgehend Ende 2006 aufgehoben, lediglich in Hessen und Berlin behielt er seine Gültigkeit bis Anfang 2010. Der BAT entsprach nicht dem Diskriminierungsverbot der EU, da das Grundgehalt ebenso wie die Höhe des Urlaubsanspruches vom Alter des Beschäftigten abhängig war. Heute ist der BAT gemeinsam mit weiteren öffentlich-rechtlichen Tarifverträgen durch den TvöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) abgelöst. Ein missverständlicher Bestandteil im BAT war der Ortszuschlag, dieser richtete sich entgegen seiner Benennung nicht nach dem Einsatzort, sondern nach dem Familienstand des Angestellten.

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