Die Batterieverordnung dient der Einschränkung des Verkaufs von Batterien sowie der Sicherstellung der Rücknahme von Batterien einschließlich ihrer Wiederzuführung in den Rohstoffkreislauf. Die Batterieverordnung verbietet den Verkauf von Batterien mit unangemessen hoher Umweltbelastung und verpflichtet alle Verkaufsstellen von Batterien, diese nach Gebrauch zurückzunehmen und somit einem Batterierecycling zuzuführen. Ein Pfand wird jedoch nur für Starterbatterien erhoben. Bezogen auf den Verbraucher enthält die Batterieverordnung das Verbot, benutzte Batterien über den Hausmüll zu entsorgen, allerdings erfolgt bei Verstößen gegen dieses Verbot üblicherweise keine Sanktion. Die Batterieverordnung in Deutschland gilt in ihrer heutigen Form seit 2009, sie nimmt Bezug auf EU-Verordnungen aus den Jahren 1999 und 2008.