Die Bauaufsichtsbehörde kontrolliert, ob Bauarbeiten ordnungsgemäß genehmigt wurden. Des Weiteren obliegt ihr die Kontrolle, ob Baustellen ordnungsgemäß gesichert sind und gemeinsam mit dem Zoll die Aufgabe der Abwehr nicht ordnungsgemäßer Beschäftigungsverhältnisse auf Baustellen. Die zuständigen Bauaufsichtsbehörden sind beim Bundesland sowie bei Kreisen und Gemeinden angesiedelt; die Anbindung bei der Gemeindeverwaltung setzt voraus, dass die Stadt kreisfrei oder je nach Bundesland als besonders leistungsfähige kreisangehörige Stadt beziehungsweise Gemeinde angebunden ist. Die Bauaufsichtsbehörde wird auch als Baupolizei oder als Bauordnungsamt bezeichnet. Sie kann Bußgelder verhängen und die vorläufige Einstellung der Bautätigkeit verfügen, über ungenehmigte und zugleich nicht genehmigungsfähige Bauwerke kann sie den Abriss verfügen.