Bauauftrag

Der Bauauftrag bezeichnet die Beauftragung an einen Bauunternehmer oder Bauträger, ein Gebäude zu errichten. Öffentlich-rechtliche Auftraggeber müssen bei der Vergabe von Bauaufträgen die geltenden Vergaberichtlinien beachten. Aus der Sicht des Bauunternehmers umfasst der Bauauftrag die Erstellung des gesamten Gebäudes, sofern der Bauherr nicht selbst für einzelne Gewerke andere Firmen beauftragt hat. Der Inhaber eines Bauauftrages kann einzelne Aufgaben delegieren; er muss sie an andere Auftragsnehmer weiterleiten, sofern er selbst nicht über die erforderlichen Qualifikationen verfügt, das gilt besonders im Handwerk. Der Begriff Bauauftrag wird außer im eigentlichen Bauwesen auch im Schiffbau verwendet und meint dann den Auftrag, ein konkretes Schiff zu bauen.

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