Baukindergeld

Das Baukindergeld als eigenständiges Rechtssubjekt bestand in Deutschland bis Ende 1995 und wurde seitdem durch die Kinderzulage abgelöst, welche in der Öffentlichkeit jedoch überwiegend weiterhin als Baukindergeld bezeichnet wird, sofern ihre Gewährung mit dem Bau oder Erwerb von Wohneigentum verbunden ist. Die Kinderzulage wird gewährt, wenn ein Anspruch auf die Eigenheimzulage besteht und beläuft sich für jedes Kind auf achthundert Euro jährlich. Da keine neuen Anträge auf eine Eigenheimzulage mehr genehmigt werden, läuft auch die als Baukindergeld bezeichnete Kinderzulage für den Erwerb von Wohneigentum nach Ablauf der bestehenden Bewilligungen aus.

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