Baukostenzuschuss

Der Begriff Baukostenzuschuss ist mehrdeutig definiert. Er kann Zuschüsse bezeichnen, welche einem Bauherrn von staatlicher oder privater Seite gegeben werden und sich auf Kosten beziehen, welche Energieversorger und Wasserversorger für das Legen der Versorgungsleitungen erheben dürfen. Baukostenzuschüsse als Zuschüsse für den Bauherren werden je nach Bundesland und Kommune für als förderungswürdig angesehene Bauvorhaben vergeben, ebenso können bereits feststehende Mieter sich an Baukosten beteiligen; das gilt besonders, wenn die Erfüllung ihrer Wünsche an das Bauvorhaben Mehrkosten verursacht. Ein Baukostenzuschuss als Leistung an Energieversorger darf maximal fünfzig und an Wasserversorger nicht mehr als siebzig Prozent der tatsächlich zurechenbaren Baukosten betragen.

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