Baurecht

Der Begriff Baurecht wird in jedem deutschsprachigen Land anders verwendet. Während in Deutschland alle das Bauen betreffenden Rechtsnormen und Gesetze als Baurecht zusammengefasst werden, gilt der entsprechende Begriff in der Schweiz nur für das Erbbaurecht. In Österreich wird unter dem Baurecht das spezielle Recht verstanden, auf einem fremden Grundstück ein eigenes Gebäude zu errichten. Das Baurecht nach österreichischem Recht tritt häufig bei Pachtbauland ein, welches im Besitz der Gemeinde verbleibt. Das deutsche Baurecht ist in das öffentliche und in das private Baurecht unterteilt. Wesentliche Teile des deutschen Baurechtes sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.

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