Das Instrument des Baurechtsgrundes ermöglicht Bauherren, ein eigenes Haus zu errichten, ohne dass sie das erforderliche Grundstück kaufen müssen. Baurechtsgrundstücke werden vorwiegend von Gemeinden an junge Familien ausgegeben. Anstelle des Kaufes erfolgt bei Baurechtsgrundstücken der Abschluss eines langfristigen Pachtvertrages für das Grundstück, welcher mit dem Recht zur Bebauung desselben verbunden ist, zudem wird bei einem Baurechtsgrund zumeist eine Kaufoption vereinbart. Wenn die Kaufoption innerhalb der Laufzeit nicht ausgeübt wird, fällt das Grundstück nach Ende der Pachtzeit einschließlich der auf diesem errichteten Gebäude an den ursprünglichen Eigentümer zurück. Die Pachtdauer beläuft sich üblicherweise auf neunundneunzig oder einhundert Jahre.