Eine Bausicherungshypothek ist eine besondere Hypothek, welche auf ein Grundstück oder ein Gebäude eingetragen wird. Wenn ein Gläubiger sich auf die Bausicherungshypothek berufen will, muss er nachweisen, dass die von ihm angemeldete Forderung tatsächlich besteht. Kreditinstitute bewerten die Bausicherungshypothek im Gegensatz zur Verkehrshypothek nicht als ausreichendes Mittel zur Absicherung von Baukrediten und anderen Darlehen, während sie als Sicherheit für öffentlich-rechtliche Forderungen ausreicht. Grundlage für die unterschiedliche Bewertung ist, dass öffentliche Stellen ihre Forderungen mittels bestandskräftiger Bescheide eindeutig nachweisen können, während bei Darlehensverträgen die Einrede gegen Bestimmungen des Darlehensvertrags grundsätzlich möglich ist.