Der Begriff der Beamtenversorgung bezieht sich auf das Ruhegehalt der Beamten, welches auch als Pension bezeichnet wird. Im Gegensatz zu Angestellten zahlen Beamte keine eigenen Beiträge zur Rentenversicherung, so dass die Beamtenversorgung ausschließlich vom Dienstherren aufgebracht wird. Die Beamtenversorgung umfasst auch die Altersbezüge der Berufssoldaten und der Richter. Voraussetzung für den Anspruch auf die Beamtenversorgung hat, wer mindestens fünf Jahre lang als Beamter tätig war. Des Weiteren entsteht ein Anspruch, wenn die Dienstunfähigkeit durch ein während der Dienstausübung auftretendes Ereignis ausgelöst wird. Die Regeln für die Beamtenversorgung unterscheiden sich in Detailfragen je nach Bundesland. Kirchenbeamte erhalten eine Beamtenversorgung analog zu Staatsbeamten.