Bearbeitungsentgelt

Der Begriff Bearbeitungsentgelt wird sowohl im Kreditwesen als auch im Handel verwendet. Im Handel meint das Bearbeitungsentgelt oftmals einen für die Überlassung eines Gegenstandes zu zahlenden Betrag, welchen der Verkäufer nicht als Kaufpreis bezeichnen will. Im Kreditwesen wird das Bearbeitungsentgelt vorwiegend prozentual vom Kreditbetrag berechnet und meint die Kreditgrundkosten, mit welchen die Bank sich die Prüfung der Kreditwürdigkeit bezahlen lässt. Die Erhebung eines Bearbeitungsentgeltes ist nur erlaubt, wenn der Kredit oder der Darlehensbetrag tatsächlich zur Auszahlung kommt, da der Kreditgeber sich mit einer Ablehnung selbst vor eventuellen Verlusten schützt. Das Bearbeitungsentgelt wird in den effektiven Zinssatz eingerechnet.

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