Bearbeitungsprovision

Bearbeitungsprovision ist ein bei der Darlehens- oder Kreditvergabe gebräuchlicher alternativer Begriff für das Bearbeitungsentgelt. Die Bezeichnung des Entgeltes als Bearbeitungsprovision ist zutreffend, da sich dessen Höhe nach dem Kreditbetrag richtet. Die Bank lässt sich mit der Bearbeitungsprovision die Kosten für die Prüfung der Kreditwürdigkeit sowie für die technische Abwicklung der Darlehensvergabe bezahlen. Sie hat jedoch keinen Anspruch auf die Bearbeitungsprovision, wenn sie den Kreditantrag ablehnt, da eine Ablehnung im eigenen Interesse der Bank erfolgt. Mit der Bezeichnung der Bearbeitungsprovision als Antragsentgelt kann dieses Verbot nicht rechtswirksam aufgehoben werden. Die Bearbeitungsprovision muss in den effektiven Zinssatz eingerechnet werden.

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