Das Bedarfsmarktkonzept beschreibt die Marktentwicklung als fortwährende Befriedigung der Verbraucherbedürfnisse und steht entsprechend im Gegensatz zum Produktmarktkonzept. Viele Wirtschaftstheoretiker beschreiben vor allem Freizeitmärkte als dem Bedarfsmarktkonzept und den Nahrungsmittelmarkt sowie die Märkte für Grundprodukte dem Produktmarktkonzept folgend, in der Praxis ist eine konsequente Abgrenzung z wischen beiden Konzepten jedoch nicht möglich. Auf den dem Bedarfsmarktkonzept folgenden Märkten üben Verbraucher einen überdurchschnittlich starken Einfluss auf die Marktentwicklung aus. Das Bundeskartellamt bezeichnet hingegen als Bedarfsmarktkonzept die räumliche Abgrenzung bei der Bewertung möglicher marktbeherrschender Stellungen und wendet das entsprechende Konzept vor allem bei der Fusionskontrolle an.