Bedarfsprinzip

Das Bedarfsprinzip ist eines der möglichen Prinzipien für die Einkommensverteilung. Es bedeutet, dass jeder Mensch ein zur Bedürfnisdeckung ausreichendes Einkommen erhält und konkurriert mit dem Leistungsprinzip sowie dem Produktivitätsprinzip. Die Vergütung in Deutschland kombiniert das Bedarfsprinzip mit anderen Prinzipien, dieses wirkt sich in erster Linie bei der Festlegung von Mindestlöhnen aus. Zudem ist das Bedarfsprinzip Grundlage der Sozialhilfe und des Arbeitslosengeldes II. Für Betroffene besonders spürbar ist das Bedarfsprinzip bei einem Vergleich des Arbeitslosengeldes II mit einem Anspruch auf die frühere Arbeitslosenhilfe, welche anhand des vormaligen Einkommens errechnet wurde. Steuerlich wird das Bedarfsprinzip durch die Steuerfreiheit des Existenzminimums aufgegriffen.

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