Beförderungsgeschäfte

Beförderungsgeschäfte sind alle Geschäfte, welche der entgeltlichen Beförderung von Menschen oder Sachen dienen. Als entgeltliches Beförderungsgeschäft gilt eine Fahrleistung auch, wenn die Kosten von Fahrgästen, sondern von einer dritten Stelle getragen werden; eine entsprechende Konstellation besteht unter anderem bei den von der Kanalverwaltung bezahlten Fähren über den Nord-Ostsee-Kanal. In rechtlicher Hinsicht sind Beförderungsgeschäfte Werkverträge, da sie den erfolgreichen Transport zwischen zwei Orten zum Ziel haben; bei Rundfahrten sind Startort und Zielort identisch. In Verkehrsverbünden bestimmt der Fahrkartenkauf am Automaten nicht zwingend, welches Unternehmen das konkrete Beförderungsgeschäft durchführt, da oftmals mehrere Verkehrsmittel parallel verkehren.

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