Als Beförderungsentgelt wird das für Fahrkarten im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Fernverkehr zu zahlende Entgelt bezeichnet. Wenn Reisende keinen ordnungsgemäßen Fahrschein lösen, sind sie zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet. Die Bezeichnung des erhöhten Beförderungsentgelts als Strafe ist rechtlich nicht korrekt, da Verkehrsunternehmen keine Strafen erheben können. Im Nahverkehr ist der Preis für eine Mehrfachfahrkarte oder für eine Zeitkarte deutlich geringer als das Bezahlen des Beförderungsentgelts bei jeder einzelnen Fahrt. Je nach Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbund ist das Beförderungsentgelt vor der Fahrt oder im Fahrzeug zu entrichten, teilweise gelten die Unterschiede auch je nach Linie.