Beförderungspflicht

Die Beförderungspflicht besteht im öffentlichen Personennahverkehr und bedeutet, dass Verkehrsunternehmen die Mitnahme von Fahrgästen nur ablehnen dürfen, wenn diese ein Sicherheitsrisiko darstellen. Ergänzend sind Taxifahrer bei gewünschten Fernfahrten von der Beförderungspflicht befreit, während sie auch Kurzstrecken zurücklegen müssen. Einige überwiegend der Freizeitgestaltung und nicht der Mobilität dienende Schiffslinien sind von der Beförderungspflicht ausgenommen. Im übertragenen Sinn besteht eine Beförderungspflicht auch für Postdienste, da diese den Transport aufgegebener Briefe nicht ablehnen dürfen; allerdings können private Dienste ihr Zustellgebiet eingrenzen, während sich die Beförderungspflicht der Deutschen Post AG per Gesetz auf das gesamte Land bezieht.

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