Im Beamtenrecht sowie bei der Bundeswehr meint das Beförderungsverbot ein im Disziplinarverfahren ausgesprochenes Verbot einer Beförderung in einen höheren Dienstrang. Im öffentlichen Personennahverkehr ÖPNV bezieht sich ein allgemeines Beförderungsverbot darauf, dass Teilstrecken nicht bedient werden dürfen; so dürfen Regionalbusse außerhalb von Verkehrsverbünden häufig keine Fahrgäste im Binnenstadtverkehr befördern. Ein persönliches Beförderungsverbot widerspricht dem Grundsatz der Beförderungspflicht und kann nur in Einzelfällen gegen konkret gewaltbereite und erkennbar betrunkene Personen ausgesprochen werden. Verkehrsunternehmen dürfen auch gegen mehrfach unangenehm aufgefallene Fahrgäste nur in Ausnahmefällen ein generelles Beförderungsverbot aussprechen, da sie grundsätzlich zur Beförderung verpflichtet sind.