Beförderungsvertrag

Der Beförderungsvertrag ist die rechtliche Grundlage für die Mitfahrt im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Fernverkehr. Der Beförderungsvertrag wird seitens des Verkehrsunternehmens durch die Durchführung der Fahrt und seitens des Fahrgastes üblicherweise durch die Lösung des Fahrausweises oder durch das Betreten des Fahrzeuges mit einem gültigen Zeitfahrausweis abgeschlossen. Wenn die Fahrt ungerechtfertigt ohne den Erwerb oder Besitz eines Fahrausweises angetreten wird, gilt der Beförderungsvertrag dennoch als abgeschlossen, so dass die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes möglich ist. Eine Zeitkarte sowie die Freifahrtberechtigung für Schwerbehinderte stellt keinen einzigen Beförderungsvertrag dar, sondern führt zu einer jeweils durch Fahrtantritt in Gang gesetzten Kette entsprechender Verträge.

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