Beglaubigte Abschrift

Eine beglaubigte Abschrift war ursprünglich eine manuell und nicht durch ein Kopiergerät angefertigte Abschrift, deren Übereinstimmung mit dem Original beglaubigt wurde. Heute wird nicht zwischen beglaubigten Abschriften und beglaubigten Kopien unterschieden, zumal der einfache Zugang zu Kopiergeräten die klassische Abschrift überflüssig macht. Bei Bewerbungen sollen beglaubigte Abschriften oder Kopien nur auf Aufforderung eingereicht werden, üblicherweise vergleicht der Personalchef die vorgelegten Originale beim Vorstellungsgespräch selbst mit den zugeschickten Kopien. Die Beglaubigung von Abschriften und Kopien kann jede siegelführende Dienstelle einschließlich öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften vornehmen; in vielen Bundesländern gehören hierzu auch Polizeistationen und Krankenkassen.

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