Beichtgeld

Das Beichtgeld war früher eine freiwillige Leistung, welche Kirchenmitglieder ihren Pfarrern zahlen. Im Gegensatz zu anderen zweckgebundenen Mitteln stand das Beichtgeld ausdrücklich dem Geistlichen zur Deckung seines Lebensunterhaltes zur Verfügung. In Deutschland wurde das Beichtgeld in reformierten Gemeinden bereits durch Calvin abgeschafft, während es in lutherischen Gemeinden etwas länger Bestand hatte. Die Höhe des Beichtgeldes war zunächst im Ermessen des Gebenden, sie wurde ab 1031 jedoch festgelegt. Die für Deutschland letzte Abschaffung des Beichtgeldes datiert aus dem Jahr 1817 in Preußen. Heute erhalten Seelsorger Gehälter aus dem Kirchensteueraufkommen; in Freikirchen bekommen sie ihre Vergütung zwar direkt von der Gemeinde, den Begriff des Beichtgeldes wenden diese aber nicht an.

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