Belegprinzip

Das Belegprinzip gilt für die betriebliche Buchhaltung und besagt, dass keine Buchung ohne einen diese begründenden Beleg durchgeführt werden darf. Das Belegprinzip ist durch die heutige EDV-Buchführung nicht aufgehoben, auch wenn statt der körperlichen die digitale Aufbewahrung der Belege ebenso möglich ist wie das Verwenden eines Sammelbeleges für mehrere Buchungen, sofern dieser jeder einzelnen eindeutig zugeordnet werden kann. Sofern in Ausnahmefällen kein Beleg zur Verfügung steht, ist die Anfertigung von Eigenbelegen in beschränktem Umfang zulässig; hierbei sind nach Möglichkeit weitere Nachweise für den erfolgten Buchungsvorgang zu erstellen. Als Beleg im Rahmen des Belegprinzips kann auch der Kontoauszug anerkannt werden, sofern er eindeutige Angaben über die Art einer Anschaffung macht.

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