Belegnachweis

Der Belegnachweis ist im allgemeinen Steuerrecht der Nachweis für Aufwendungen und Erträge durch die Vorlage von Belegen. Der Belegnachweis ist die im Steuerrecht als Normalform vorgesehene Form von Nachweisen, während Alternativen wie Zeugenaussagen nur in Einzelfällen genutzt werden sollen. Von Bedeutung ist der Belegnachweis auch in Fällen, in welchen das Finanzamt beziehungsweise der Steuerprüfer eine Schätzung vorgenommen hat; diese ist durch Belege grundsätzlich zu entkräften. Eigene Aufzeichnungen können als Belegnachweis anerkannt werden; Voraussetzung ist aber, dass diese ohne Verzögerung angefertigt werden. In einer verengten Bedeutung meint der Belegnachweis das für die Umsatzsteuerfreiheit einer Lieferung in das Ausland auszufüllende Formular.

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