Belegkontrolle

Eine Belegkontrolle oder umgangssprachlich auch Belegprüfung bezeichnet die Kontrolle einzureichender Belege in der Hinsicht, ob die angegebenen oder verbuchten Ausgaben tatsächlich angefallen sind. Eine Belegkontrolle erfolgt bei der Bearbeitung von Steuererklärungen ebenso wie im Rahmen einer Außenprüfung, üblicherweise werden Belege stichprobenartig überprüft. Im Vereinsrecht stellt die Belegprüfung einen Teil der Kassenprüfung dar, üblich ist die Überprüfung der korrekten Verbuchung beziehungsweise das Vorhandensein von Belegen für Buchungsvorgänge für zwei bis drei Monate je Jahr innerhalb des Prüfzeitraumes. Da Fremdbelege in Einzelfällen durch Eigenbelege ersetzt werden können, umfasst die Belegkontrolle im weiteren Sinn auch die Plausibilitätsprüfung der gemachten Angaben.

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