Im Rahmen der Erhebung und Erstellung amtlicher Statistiken weist das Belegenheitsprinzip die Daten der Gemeinde zu, in welcher sich die bewerteten Grundstücke und landwirtschaftlich genutzten Flächen tatsächlich befinden, während andere Prinzipien den Sitz der untersuchten Gesellschaft als maßgeblich betrachten. Der Begriff Belegenheitsprinzip stammt aus der amtlichen Sprache, wonach landwirtschaftliche Grundstücke innerhalb einer Gemeinde belegen (statt gelegen) sind. Im Steuerrecht bedeutet das Belegenheitsprinzip, dass die Steuerpflicht in dem Land entsteht, in welchem das Einkommen anfällt; für Einwohner Deutschlands gilt jedoch nach deutschem Steuerrecht die Steuerpflicht für das weltweit erzielte Einkommen, während das Belegenheitsprinzip teilweise auf inländisches Einkommen ausländischer Personen und Gesellschaften Anwendung findet.