Das Belegenheitsfinanzamt ist das zuständige Finanzamt. Von besonderer Wichtigkeit ist die Klärung der Zuständigkeit eines konkreten Finanzamtes bei Grundstücken, welche sich außerhalb des Wohnortes des Steuerpflichtigen oder außerhalb des Sitzes einer Körperschaft befinden. Des Weiteren ist die Festlegung des Belegenheitsfinanzamtes bei bundesweit oder international tätigen Unternehmen wichtig. Bei privaten Steuerpflichtigen und Einzelunternehmen ist das Belegenheitsfinanzamt grundsätzlich das Finanzamt am Wohnort beziehungsweise Firmensitz; einige Großstadtfinanzämter weichen vom eigentlich genutzten Zuständigkeitsprinzip nach dem Wohnviertel teilweise ab, indem sie bestimmte Berufsgruppen besonderen Finanzämtern zuweisen. Der Begriff Belegenheitsprinzip beruht auf der Rechtssprache, wonach Grundstücke und Wohnungen in einem konkreten Ort belegen (und nicht gelegen) sind.