Bereitstellungskosten in der betrieblichen Kostenrechnung sind Kosten, welche für die Verfügbarkeit von Leistungen während des Zeitraumes, in welchem sie nicht abgerufen werden, entstehen. Bei der Kreditvergabe sind Bereitstellungskosten oder Bereitstellungszinsen Entgelte für den Zeitraum zwischen der Kreditgenehmigung und dem Abruf des Darlehens. Bereitstellungskosten werden vorwiegend bei Baudarlehen sowie bei größeren Unternehmenskrediten berechnet, die meisten Banken verzichten gegenüber Bauherren sechs Monate lang auf ihre Erhebung. Vergleichbare Bereitstellungskosten können bei einer Mietwagenreservierung anfallen, wenn das Fahrzeug trotz verbindlicher Bestellung nicht abgeholt wird. Einige Telekommunikationsanbieter bezeichnen zudem die einmalige Anschlussgebühr oder ein Entgelt für die erstmalige Einrichtung einer Flatrate als Bereitstellungskosten.