Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen sind Zinsen, welche für einen noch nicht ausgezahlten, aber bereits reservierten Kredit zu zahlen sind. Die Bank berechnet Bereitstellungszinsen, da sie das bereits zugesagte Geld nicht oder nur kurzfristig anderweitig verwenden kann. Bereitstellungszinsen fallen am häufigsten bei der Baufinanzierung an, wenn der Abruf von Teilen des Baudarlehens infolge einer Bauverzögerung deutlich später als vereinbart erfolgt. Bereitstellungszinsen können im gewerblichen Bereich auch für eine abgesprochene Kreditlinie vereinbart werden, bei privaten Krediten ist ihre Berechnung mit Ausnahme der Baufinanzierung unüblich. Indirekt sind im Dispositionskredit jedoch Bereitstellungszinsen eingerechnet, weswegen die Zinssätze höher als bei normalen Darlehen sind.

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