Bergegeld

Bergegeld ist eine Zahlung, welche der Eigner eines gesunkenen oder manövrierunfähigen Schiffes an denjenigen zahlen muss, der die Bergung durchführt. Da eine Bergung gemäß von Schiffsrechten auch ohne Auftrag erfolgen darf, legt oftmals das Schiedsgericht die Höhe des Bergegeldes fest. Bei bereits vor längerer Zeit gesunkenen Schiffen besteht auch die Möglichkeit, dass der Eigner ein Unternehmen ausdrücklich mit dessen Bergung vereinbart und für diesen Fall die Höhe des Bergegeldes auslobt. Wenn sich der Eigner bei einer nicht beauftragten Bergung weigert, das vom Schiedsgericht bestimmte Bergegeld zu bezahlen, erwirbt der Bergende das Eigentum am betroffenen Schiff. Schiffseigner können sich gegen Bergegeld-Forderungen versichern.

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