Das Bergrecht umfasst die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Abbaus von Bodenschätzen sowie des Bergbaus. Das wichtigste Gesetz im deutschen Bergrecht ist das Bundesberggesetz. In Österreich wird der Begriff Bergrecht zusätzlich für die hinsichtlich des Weinbaus geltenden Gesetze verwendet. In Deutschland war bis Ende 1981 das Bergrecht Landesrecht, wobei in Baden-Württemberg aus historischen Gründen fünf Varianten galten. In der Schweiz ist die Gesetzgebung hinsichtlich des Bergrechtes weiterhin Aufgabe der Kantone. Das deutsche Bergrecht befasst sich auch mit der Vergabe von Einzellizenzen zum Suchen von Bodenschätzen, bei gewerblichem Abbau regelt es die Rekultivierung der einzelnen Förderstätten.