Berichtstermin

Der Berichtstermin ist eine Festlegung innerhalb eines Insolvenzverfahrens. Gemäß des Insolvenzrechtes informiert der Insolvenzverwalter zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Gläubiger über die wirtschaftliche Gesamtlage des jeweiligen Schuldners. Als möglichst früh gelten wegen der erforderlichen Vorbereitung mindestens sechs Wochen und spätestens drei Monate nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Zugleich gibt der Insolvenzverwalter eine erste Einschätzung ab, ob Möglichkeiten für die Aufstellung eines Insolvenzplanes zur Weiterführung des Unternehmens bestehen und welche Voraussetzungen für diesen erfüllt werden müssen. Ein weiterer Inhalt des Berichtstermines besteht in einer Einschätzung über die Ursachen der eingetretenen Insolvenz. Der Berichtstermin findet in einer nicht für die Öffentlichkeit zugänglichen Sitzung am Insolvenzgericht statt.

^