Berlin-Darlehen

Das Berlin-Darlehen war eine besondere Vergünstigung für Darlehen, welche dem Wohnungsbau in Westberlin dienten. Der Darlehensgeber durfte im Jahr der Vergabe eines Berlin-Darlehens zwanzig Prozent des Kreditbetrages direkt von seiner Steuerschuld abziehen. Die entsprechenden Darlehen waren mit einer Laufzeit von fünfundzwanzig Jahren ausgestattet. Es kam teilweise zu Konflikten, als einige Kreditinstitute ihre als Berlin-Darlehen vergebenen Kredite infolge einer schlechten Zahlungsmoral Berliner Wohnungsbaugesellschaften vorzeitig kündigten und in der Konsequenz der Kündigung ihnen die Steuerbefreiung aberkannt wurde. Der Grund für die Einführung des steuerbegünstigten Berlin-Darlehens bestand in der Insellage Westberlins, welche die Deckung des steigenden Wohnungsbedarfs durch Ausweisung von Baugebieten im Umland unmöglich machte.

^