Berliner Testament

Das Berliner Testament ist ein gemeinsames Testament, welches nur Ehegatten oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner aufstellen können; seine Verfassung durch Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft ist ausgeschlossen. Inhalt des Berliner Testamentes ist, dass beide Ehepartner sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und zugleich verfügen, auf welchen Dritten das Erbe nach dem Ableben des länger lebenden Partners übergehen soll; statt eines Nacherben ist auch die Aufteilung auf mehrere Personen möglich. Das Berliner Testament darf nach dem Versterben eines Ehepartners durch den anderen nicht mehr geändert werden, sofern es das entsprechende Änderungsrecht nicht explizit erhält. Bei einer Ehescheidung oder einer Aufhebung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft wird das Berliner Testament automatisch ungültig.

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