Berlinpräferenz

Die Berlinpräferenz, die bevorzugte Schreibweise war Berlin-Präferenz, umfasste eine Gruppe steuerlicher Maßnahmen, mit welchen Westberlin während der deutschen Teilung gefördert werden sollte. Alle Investitionen in Westberlin wurden vom Finanzamt begünstigt, bei der Vergabe von Wohnungskrediten konnten teilweise bis zu zwanzig Prozent der Kreditsumme direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Der Grund für die Berlin-Präferenz der Steuergesetzgebung bestand darin, dass Westberlin auf Grund seiner Insellage und des fehlenden Hinterlandes wirtschaftlich benachteiligt war. Die besondere Steuergesetzgebung zur Förderung Westberlins wies auch die Komponente der Ermäßigung bei der Einkommenssteuer und der Körperschaftssteuer sowie der Mehrwertsteuer auf. Die Berlin-Präferenz der deutschen Steuergesetzgebung bewirkte tatsächlich überdurchschnittlich hohe Investitionen in Westberlin.

^