Beschäftigungsplanung

In der betrieblichen Kostenrechnung ist die Beschäftigungsplanung Grundlage für den Aufbau der die Lohnkosten tragenden Kostenstellen. Die Kostenrechnung benutzt die Planbeschäftigung für die Umlage der fixen Personalkosten auf die Stückkosten. Des Weiteren gewährleistet die betriebliche Beschäftigungsplanung die Möglichkeit, die angenommenen Aufträge zu erfüllen. Hinsichtlich der Auftragserfüllung befasst sich die Beschäftigungsplanung nicht alleine mit der erforderlichen Anzahl an Mitarbeitern, sondern auch mit der erforderlichen Arbeitszeit. In den meisten Betrieben ist ein Stellenplan Bestandteil der Beschäftigungsplanung, wobei der entsprechende Plan auch zusätzliche Informationen über den mit einer Stelle verbundenen Aufgabenbereich macht.

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