Die staatliche Beschäftigungspolitik umfasst alle Maßnahmen, welche dem Erreichen einer möglichst hohen Beschäftigungsquote dienen. Maßnahmen der staatlichen Beschäftigungspolitik können sowohl arbeitsrechtliche Erleichterungen für Arbeitgeber als auch Zuschüsse für die Einstellung von Arbeitnehmern sein, welche als auf dem Arbeitsmarkt schwer vermittelbar gelten. Aus Sicht von Gewerkschaften ist allerdings die Garantie vollwertiger und geschützter Arbeitsverhältnisse in Form solide ausgearbeiteter Beschäftigungskonzepte, die langfristig wirkungsvollere Beschäftigungspolitik. Als Beschäftigungspolitik eines Unternehmens werden dessen Grundsätze bezeichnet, nach welchen die Neubesetzung von Arbeitsplätzen einschließlich der Auswahl von Arbeitnehmern erfolgt. Elemente der Beschäftigungspolitik eines Unternehmens sind unter anderem die Bevorzugung eigener Mitarbeiter oder externer Bewerber für Leitungsstellen und eine gezielte Frauenquote.