Beschaffungskooperation

Eine Beschaffungskooperation ist ein Zusammenschluss selbstständiger Firmen für einen gemeinsamen Einkauf. Durch die höhere Nachfragemacht und die gemeinsame Bestellung größerer Mengen erwirtschaften die Mitglieder einer Beschaffungskooperation Preisvorteile. Die aus einer Beschaffungskooperation entstehenden Preisvorteile können durch günstige Preise an eigene Kunden weitergegeben werden. Kartellrechtlich gelten Beschaffungskooperationen als unbedenklich, wenn ihre Mitglieder weder auf dem Anbietermarkt noch auf dem Nachfragemarkt über mehr als fünfzehn Prozent Marktanteil verfügen. Mit dieser Regelung sind Beschaffungskooperationen von Handwerksbetrieben und Einzelhändlern grundsätzlich statthaft. Das Kartellamt kann Beschaffungskooperationen bei einer größeren Marktmacht der Kooperationsteilnehmer in Einzelfällen erlauben. Die Beschaffungskooperation wird auch als Einkaufskooperation bezeichnet.

^